Siedlungsplanung

Der städtebaulichen Planung kommt bei der klimaschonenden und -angepassten Entwicklung der Städte und Gemeinden eine besondere Bedeutung zu: Mit der Förderung der Nutzungsmischung, der Begünstigung einer kompakten und gleichzeitig gut durchlüfteten Siedlungsstruktur, der Unterstützung von Maßnahmen zur Reduzierung des Energiebedarfs, der Nutzung erneuerbarer Energien, der Verringerung des Verkehrsaufkommens sowie einem Schwammstadtkonzept kann die Siedlungsplanung einen wichtigen Beitrag sowohl zum Klimaschutz als auch zur lokalen Anpassung an den Klimawandel leisten.

Für eine umweltschonende Siedlungsplanung ergeben sich viele Anhaltspunkte, die in der Bauleitplanung festgesetzt werden können. Außerhalb planungsrechtlicher Festsetzungen können die Städte und Gemeinden bei kommunalem Bauland auch über Grundstückskaufverträge und Städtebauliche Verträge Ziele verankern. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Möglichkeiten der indirekten Förderung umweltgerechter Bauweisen. Die Initiierung und Förderung von Pilotprojekten gehört ebenso zum Repertoire der Kommunen wie die Beratung und Qualifizierung von Baufachleuten in Kooperation mit lokalen Energieberatungseinrichtungen. Auch wenn die förmliche Siedlungsplanung in erster Linie bodenrechtliche und städtebauliche Komponenten des Planungsrechtes beinhaltet, so beweisen zahlreiche Solar- und Klimaschutzsiedlungen in der Bundesrepublik, dass eine intelligente Nutzung des Planungsrechtes Möglichkeiten zum Klimaschutz in der Siedlungsentwicklung eröffnet.

In einem klimagerechten Baugebiet werden die Ziele einer klimagerechten Siedlungsplanung bei der Festsetzung der städtebaulichen Dichte, durch Voraussetzungen für energieeffiziente Gebäude und eine klimagerechte Mobilität, die Stärkung der Lufthygiene und die Sicherung der klimatischen Funktionsfähigkeit sowie der ökologischen Qualität von Grün- und Freiräumen sowie durch Maßnahmen zum vorbeugenden Hochwasserschutz berücksichtigt.

Siedlungsplanung
Städtebauliche Dichte

Neben der grundsätzlichen Vermeidung der Inanspruchnahme neuer Flächen im Sinne der Maxime „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ ist die optimale Ausnutzung von Bauflächen im Rahmen der Siedlungsplanung ein wichtiger Beitrag im Sinne eines sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden (§1a (2) BauGB).
In einem klimagerechten Baugebiet geht es darum, Verkehrsflächen zu minimieren und eine angemessene städtebauliche Dichte zu erreichen, die durch das Maß der baulichen Nutzung und die Bauweise bestimmt wird. Dazu können im Bebauungsplan Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur Anordnung der Bebauung getroffen werden und die Maßstäbe einer klimagerechten Siedlungsentwicklung bei der Parzellierung der Grundstücke berücksichtigt werden. Da jeder Bebauungsplan eine individuelle Flächenausdehnung, Topographie und weitere lokale Besonderheiten aufweist, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen, können keine allgemeingültigen Aussagen zum Maß der baulichen Nutzung formuliert werden. 
Gleichzeitig gilt es, auch Belange der Klimafolgenanpassung bei der Bebauungsdichte zu berücksichtigen, um Kaltluftbahnen frei zu halten, sommerliche Hitzeentwicklungen zu vermindern und städtische Erholungsräume zu schaffen. In sehr verdichteten Bereichen müssen die Belange des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung sorgsam abgewogen werden (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG).
Im Sinn einer klimagerechten Bauleitplanung kann sich eine Kommune an folgenden Grundsätzen orientieren:

  • Anstreben einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 bis 0,8 (Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz 2021 wurden die Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung in der Baunutzungsverordnung im Hinblick auf eine nachhaltige Siedlungsentwicklung flexibler ausgestaltet.)
  • Wenn Einfamilienhausbau als Bauform gewählt wird, Grundstücksflächen möglichst nicht größer als 400 m2
Klimagerechte Energieversorgung

Ziel für die Energieversorgung in einem klimagerechten Baugebiet sollte eine möglichst CO2-neutrale, decarbonisierte Deckung des Wärmeenergiebedarfs sein. Dies umfasst die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Solarthermie, Geothermie etc.), die Verwendung effizienter gebäudebezogener Heizsysteme oder auch die Nutzung von Wärmenetzen (Nah- oder Fernwärme aus KWK-Anlagen oder anderen Wärmequellen).

Der Bebauungsplan ermöglicht die Vorbereitung klimafreundlicher Wärme- und Energieversorgung durch die Festsetzung von Flächen für Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraftwärmekopplungen. Wenn städtebauliche Gründe – wie z.B. der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen – dies erfordern, kann auch eine Vorgabe zu Wärmeversorgungssystemen (z.B. Verwendungsverbote oder -beschränkungen bestimmter Heizstoffe, wie Kohle oder Öl) über den Bebauungsplan getroffen werden (siehe auch: Muster-Festsetzungen für ein Verbot fossiler Brennstoffe in Bebauungsplänen der KEAN).

Solare Orientierung

Um klimagerechte Baugebiete zu entwickeln, sind die Möglichkeiten der aktiven und passiven Solarwärmenutzung in die Planungsüberlegungen und den städtebaulichen Entwurf einzubeziehen. Dadurch können Emissionen von Luftschadstoffen im Haushalt (z.B. für Wärme- und Stromerzeugung) vermindert werden. Um den Energieverbrauch eines Gebäudes zu reduzieren und Sonnenenergie zu gewinnen, ist in einem klimagerechten Baugebiet die Hauptfassade von Gebäuden nach Süden orientiert. Die Hauptfassade ist die längste Fassade eines Gebäudes, hinter der sich die am häufigsten genutzten Räume (z.B. Wohnräume) befinden. Damit einer Überhitzung der Innenräume vorgebeugt wird, kann durch Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie durch Baulinien eine ausreichend große Raumtiefe gewährleistet werden. Durch die Ausrichtung der längsten Gebäudefassade nach Süden erzielen auch Solaranlagen den höchsten Wirkungsgrad.

Eine Verschattung der wärmeaufnehmenden Fassade und der solartechnischen Anlagen gilt es zu vermeiden. Dies kann zum einen durch entsprechende Festsetzungen von nicht überbaubaren Flächen und Verkehrsflächen erfolgen, wobei in Nähe der Hauptfassade auf große Gehölze, die Schattenwurf hervorrufen, verzichtet wird. Beispielsweise kann im Bebauungsplan beachtet werden, dass Flächen für die Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen nicht nahe der Südfassade eines Gebäudes angeordnet werden. Zum anderen kann durch eine Höhenbegrenzung und einen festgesetzten Abstand zwischen den baulichen Anlagen eine Verschattung vermindert werden. Um einer Überwärmung im Sommer vorzubeugen, sind bauliche Maßnahmen vorzusehen, wie z. B. ein außenliegender flexibler Sonnenschutz. 

Stärkung der Lufthygiene und klimatischen Funktionsfähigkeit

Eine weitere Möglichkeit, die heizwärmebedingten Luftschadstoffemissionen in einem Baugebiet zu reduzieren, ist die Festsetzung eines Gebiets, in dem zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen bestimmte luftverunreinigende Stoffe aus besonderen städtebaulichen Gründen (Tallage o.ä.) nicht oder nur eingeschränkt verwendet werden dürfen. Insbesondere Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe sind luftverunreinigende Stoffe, die zu einer Veränderung der natürlichen Luftzusammensetzung beitragen. Das Verbrennungsverbot beschränkt die Verwendung bestimmter Heizstoffe (z.B. Kohle, Holz, Heizöl). Es stellt kein Verbot bestimmter Heizanlagen (z.B. Kamin und Kachelofen) dar. Als Ersatz für die verbotenen Heizstoffe kann eine Positivliste erstellt werden, die die im Baugebiet exklusiv zugelassenen Heizstoffe enthält. In Gebieten, in denen bestimmte luftverunreinigende Stoffe nicht oder nur eingeschränkt verwendet werden dürfen, können sie durch erneuerbare Energieträger ersetzt werden. Hierzu können sowohl bauliche als auch technische Maßnahmen vorgeschrieben werden.

Klimaanpassung: Kleinklima verbessern

Grün- und Freiräume sind Orte der Frischluftentstehung. Sie dienen aufgrund ihres kühlen Kleinklimas an heißen Tagen als Erholungsort und tragen dazu bei, dass das Baugebiet insgesamt nicht so stark aufheizt. Grün- und Freiräume, die in einem Baugebiet festgesetzt werden können, sind vielfältig und reichen von nicht überbaubaren Grundstücksflächen, über Spiel-, Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen über Parkanlagen und Dauerkleingärten bis zu Ausgleichs- und Wasserflächen. Über die Flächenfestsetzung hinaus kann das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern etc. sowie ihre Bindung und ihre Erhaltung im Bebauungsplan festgesetzt werden. In einem klimaangepassten Baugebiet können hierdurch auch bereits vor der Bebauung vorhandene Pflanzen (z.B. große vitale Gehölze) geschützt werden. Außerdem können durch entsprechende textliche Festsetzungen und städtebauliche Verträge auch die Begrünung und die Art der Begrünung von Straßenräumen (z.B. Allee, Straßenbegleitgrün), Dächern und Fassaden (z.B. Gebäude, Nebenanlagen) des neuen Baugebiets festgesetzt werden. Bei letzterem ist die Nutzung von Dächern und Fassaden für Photovoltaik-Anlagen zu berücksichtigen. Die Regelungen im Bebauungsplan für das Kleinklima werden über die Gestaltung öffentlicher Flächen (Grünflächenkonzept), das Verhältnis von Grün- und Freiflächen zu den Bauflächen und durch die Qualifizierung von Maßnahmen der Eingriffsregelung auf den Baugrundstücken erreicht.
Folgende Grundsätze können neben der Festsetzung von Grün- und Freiräumen dazu beitragen, die Auswirkung der Klimawandelfolgen im Baugebiet zu minimieren:

  • Erhalt von Lufttauschbahnen (z.B. durch eine Höhenbegrenzung baulicher Anlagen oder durch eine zur Leitbahn parallele Bebauung beispielsweise unter zu Hilfenahme von Baulinien und Baugrenzen)
  • Verwendung heller Farben (z.B. Fassaden, Verkehrsflächen) mit geringer Wärmerückstrahlung
  • Errichtung baulicher, schattenspendender Elemente sowie Baumpflanzungen, Alleen
  • Gründächer
  • Verwendung wasserdurchlässiger Baumaterialien (z.B. Sickerpflaster)
  • Regenwasserrückhalt.
Vorbeugender Hochwasserschutz

Eine Folge des Klimawandels ist das verstärkte Auftreten von Starkregenereignissen, die zu lokalen Überschwemmungen führen können. Überschwemmungsgebiete im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes sind im Bebauungsplan nachrichtlich zu übernehmen bzw. zu vermerken. In einem klimaangepassten Baugebiet wird das Ziel verfolgt, den Wasserhaushalt so wenig wie möglich zu beeinträchtigen und Überschwemmungen vorzubeugen. In der Nähe von Oberflächengewässern (z.B. Flüssen) treten Überschwemmungen auf, wenn die anfallenden Wassermassen das Aufnahmevolumen des Gewässers übersteigen. 

Regenwassermanagement

Aber auch abseits von Gewässern kann es zu Überschwemmungen kommen. Eine Versiegelung (z.B. durch Bebauung) greift in den Wasserhaushalt ein und stört den natürlichen Wasserkreislauf. In einem klimagerechten Baugebiet wird daher das Niederschlagswasser möglichst am Ort des Niederschlagsereignisses zur Versickerung gebracht. Flächen für die Rückhaltung und Versickerung des Niederschlagswassers gewinnen angesichts des Klimawandels an Bedeutung in der Baugebietsentwicklung. Sie können auf öffentlichen Flächen, z.B. Verkehrsflächen, oder auf privaten Grundstücksflächen im Zuge der Eingriffsregelung festgesetzt werden. Wenn weitergehende Maßnahmen auf privaten Baugrundstücken erforderlich sind, können sie darüber hinaus zum Inhalt eines Städtebaulichen Vertrags werden.
Die Versickerung kann über bepflanzte Freiflächen oder über wasserdurchlässig befestigte Flächen erfolgen. Die Versickerungsleistung einer bebauten Oberfläche ist abhängig von der Wasserdurchlässigkeit der Oberfläche. Eine platzsparende und effektive Lösung sind Mulden-Rigolen-Elemente. Bei ihnen wird das Niederschlagswasser in der begrünten Mulde gesammelt und sickert durch eine ca. 30 cm mächtige Bodenschicht in eine darunterliegende Rigole. Ist eine Versickerung direkt auf der Fläche des Niederschlagsereignisses nicht möglich, kann eine Sammlung des Niederschlagswassers in Versickerungsmulden und -becken und dort eine zeitlich verzögerte Versickerung erfolgen. Wenn Versickerungsbecken so gestaltet sind, dass sie dauerhaft Wasser führen, können sie auch als Wasserfläche im Bebauungsplan festgesetzt werden.

 

Gebäudehülle

Der Energiebedarf eines Wohnhauses wird durch Heizung, Warmwasseraufbereitung, Lüftung, Kühlung und den Betrieb elektrischer Geräte bestimmt. Damit der Energiebedarf zum Halten der gewünschten Wohntemperatur im Sommer und Winter möglichst gering ist, ist eine hochwertige Gebäudehülle nötig. Die Gebäudehülle setzt sich in der Regel aus allen das Wohnhaus nach außen abschließenden Bauteilen zusammen. Sie sorgt dafür, dass im Gebäudeinneren eine möglichst konstante Temperatur gehalten und wenig Energie für Heizung, Kühlung etc. benötigt wird. Luftaustausche durch die Gebäudehülle haben eine Temperaturangleichung zwischen Gebäudeinnerem und -äußeren zur Folge, die durch einen erhöhten Energiebedarf für Heizung, Kühlung etc. ausgeglichen werden muss. Aus energetischen Gesichtspunkten sollte der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle so gering wie möglich gehalten werden. 

Die zwei wesentlichen Bausteine sind mit dem Lüftungswärmeverlust und dem Transmissionswärmeverlust bei der energetisch erforderlichen Reduzierung von Wärmeverlusten zu bedenken. Lüftungswärmeverluste entstehen durch einen absichtlich hervorgerufenen Luftaustausch zwischen dem Gebäudeinneren und -äußeren. Das ist bspw. beim Öffnen eines Fensters oder der Eingangstür der Fall. Diese Verluste entstehen aber auch bei Luftströmungen durch die Gebäudehülle (z.B. Dichtung zwischen Zarge und Türblatt), die den für ein energieoptimiertes Gebäude ebenfalls erforderlichen Mindestluftwechsel gewährleisten. Durch ein Lüftungskonzept, bei dem beispielsweise durch Wärmerückgewinnungsanlagen ein Teil der Wärme aus der Abluft zurückgeführt wird, wird der Lüftungswärmeverlust erheblich reduziert. Als Transmissionswärmeverlust wird in der Bauphysik der Energieverlust bezeichnet, der auf der Wärmeleitung durch die Gebäudehülle beruht.  Die Wahl von Baustoffen und Bauteilen mit möglichst optimalen Wärmedämmeigenschaften trägt dazu bei, diesen Verlust zu minimieren.
Helle Fassenden- und Ziegelfarben sowie Verschattungselemente wirken der sommerlichen Aufheizung entgegen. Übermäßig große nach Süden ausgerichtete Glasflächen sollten ganz vermieden oder gut verschattet werden.

Kompakte Bauform

Eine kompakte Bauform trägt dazu bei, dass das zu beheizende Gebäudevolumen im Verhältnis zur Außenfläche (A/V-Verhältnis) gering ist und es als Folge dessen nur zu geringen Wärmeverlusten über die Außenwand kommt. Aufgrund von Wärmetransporten über die Gebäudehülle steigt der Energiebedarf eines Gebäudes im Verhältnis zur Größe seiner wärmeabgebenden Außenfläche. Durch eine kompakte Bauform mit einer kleinen Oberfläche im Verhältnis zu seinem Volumen werden Transmissionswärmeverluste geringgehalten. Dabei werden die Transmissionswärmeverluste vor allem über die Außenwände und das Dach aufgrund der höheren Wärmeleitfähigkeit der Luft abgegeben, aber auch in geringerem Umfang in den Boden über das Fundament eines Hauses.

Die Gebäudegeometrie hat außerdem Einfluss auf die Versorgung der Räume mit Tageslicht, die ebenfalls für den Gesamtenergiebedarf beim Wohnen von Bedeutung ist. Die Gebäudegeometrie variiert durch unterschiedliche Höhe, Länge, Tiefe oder Vor- und Rücksprünge. Ihre Beschaffenheit hat Einfluss auf den Transmissionswärmeverlust eines Gebäudes und somit auf seinen Heizenergiebedarf. Der geringere Energiebedarf eines kompakten Gebäudes ergibt sich daraus, dass eine kleine Oberfläche weniger Wärme an seine Umgebung abgibt als eine große. Vor- und Rücksprünge der Außenfläche vergrößern ebenfalls das A/V-Verhältnis. Das Gebäude verliert an Kompaktheit und durch die größere Oberfläche wird mehr Wärme an die Umgebung abgegeben. 

Aktive und passive Solarwärmenutzung 

Durch eine solare Orientierung des Wohnhauses kann die Sonne als Energieträger für das Gebäude nutzbar gemacht werden. Hier geht es sowohl um aktive als auch um passive Nutzung der Sonnenenergie. Durch die Fenster einstrahlendes Sonnenlicht kann im Sinne der passiven Solarenergienutzung den Energiebedarf für die elektrische Beleuchtung und durch die Sonnenwärme den Heizenergiebedarf reduzieren. Mit der Aufnahme von Sonnenstrahlen über Solaranlagen werden aktiv solare Gewinne erzielt. Ab dem 1. Januar 2025 wird eine Solarpflicht für alle Neubauten in Niedersachsen – also auch für neue Wohngebäude – gelten. Mit einer optimalen Ausrichtung zur Sonne kann ein hoher Wirkungsgrad der Anlagen erreicht werden. 

Solaranlagen erzielen besonders hohe Gewinne, wenn sie nach Süden ausgerichtet sind und einen regional zu bestimmenden optimalen Neigungswinkel zur Sonne haben. Sie dienen der Stromerzeugung (Photovoltaik) oder der Wärmegewinnung (Solarthermie). Die Energie kann im Gebäude verwendet oder ins Netz eingespeist werden. Abweichungen bis 45° in südöstliche oder südwestliche Richtung sind bei Solaranlagen möglich. Ist die Abweichung größer, sinkt die wirtschaftliche Rentabilität. Auch durch Schatten, der von benachbarten Gebäuden, Vegetation u.ä. stammt, wird der Wirkungsgrad beeinträchtigt. 

 

Gebäude

Angemessene Bebauungsdichte sichern 

  • Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Bauweise, Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke (§9 (1) Nr. 1,2, 3 BauGB)

Voraussetzungen schaffen für optimierte Kompaktheit (günstiges A/V-Verhältnis) 

  • Festsetzungen zu Bauweise, Baulinien und Baugrenzen sowie Höhe baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der BauNVO)

Günstige Stellung der Baukörper zur energetischen Nutzung der Sonneneinstrahlung erreichen, gegenseitige Verschattung vermeiden 

  • Festsetzungen zu Bauweise, Baulinien und Baugrenzen sowie Höhe baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der BauNVO)

Verschattung durch Vegetation vermeiden

Energieversorgung

Vorbereitung besonderer (gemeinschaftlicher) Wärmeversorgungskonzepte und der Nutzung erneuerbarer Energien

  • Festsetzung von Flächen für Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraftwärmekopplungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB.

Vorgabe bestimmter Wärmeversorgungssysteme

  • Festsetzung von Gebieten, in denen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche oder sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplungen getroffen werden müssen nach § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB.

 

Klimaanpassung

Vorgaben zum Hochwasserschutz und Regenwassermanagement

  • Gebiete, in denen bei der Errichtung baulicher Anlagen bestimmte bauliche oder technische Maßnahmen getroffen werden müssen, die der Vermeidung oder Verringerung von Hochwasserschäden einschließlich Schäden durch Starkregen dienen, sowie die Art dieser Maßnahmen (z.B. Zisternenpflicht) § 9 Abs. 1 Nr. 16 und 20 BauGB.
  • die Flächen, die auf einem Baugrundstück für die natürliche Versickerung von Wasser aus Niederschlägen freigehalten werden müssen, um insbesondere Hochwasserschäden, einschließlich Schäden durch Starkregen, vorzubeugen § 9 Abs. 1 Nr. 16 und 20 BauGB.

Kaltluftentstehungsgebiete und Luftaustauschbahnen

  • Grün- und Freiflächen mit hoher Vegetation tragen neben der nächtlichen Kaltluftentstehung, die sich ebenso auf Grün- und Freiflächen mit niedriger Vegetation vollzieht, auch zur Kaltluftentstehung am Tag bei. Aufgrund der Siedlungsstrukturen kann sich dieser Prozess jedoch im bebauten Gebiet nicht flächenhaft vollziehen, sondern ist auf Lufttauschbahnen beschränkt §1 (3) Nr. 4 BNatschG.

Weitere Reglungsmöglichkeiten über örtliche Bauvorschriften

z.B. Begrünung baulicher Anlagen vorschreiben (z.B. Dachbegrünung) z.B. die Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Baugrundstück vorschreiben

Vertragliche Regelungen

Als wesentlich für die rechtlich bindende Steuerung erweisen sich:

  • Grundstückskaufverträge bei der Veräußerung kommunaler Liegenschaften
  • Städtebauliche Verträge (§11 BauGB), wenn neues Baurecht geschaffen wird

Investierenden kann auf der Grundlage städtebaulicher Verträge abverlangt werden, ein Energiekonzept vorzulegen.

 

Baustein: Energieeinsparung im Gebäudebestand

Ziel: Klimaschutz durch Reduzierung der Treibhausgasemissionen in der Siedlungsfläche
In Gebäuden wird Energie für Raumwärme, Wassererwärmung, elektrische Geräte, Kühlung und Beleuchtung benötigt. Bei der (konventionellen) Energieerzeugung, werden Treibhausgasemissionen freigesetzt, die den Klimawandel begünstigen. Ziel eines Städtebaulichen Energie- und Klimaschutzkonzeptes ist es, den Energiebedarf im Gebäudebestand zu reduzieren und den Anteil der erneuerbaren Energien zu erhöhen.

Bestandsaufnahme und Potenzialermittlung

  • Ermittlung des tatsächlichen Energieverbrauchs Strom, Wärme - Daten der (kommunalen) Energieversorgungsunternehmen - und der Art der lokalen Heizversorgung (Zählungen der Schornsteinfeger)
  • Ableitung des Verbrauchs und der Einsparpotenziale nach Gebäudetypologien und Baualter (IWU, Dena)
  • Ermittlung des Potenzials für Nah- / Fernwärmenetze aufgrund von städtebaulicher Dichte und Siedlungsstrukturtypen (siehe auch BBSR: Maßnahmen Klimaschutz)
  • Ermittlung des Baualters, um Perspektiven für Modernisierungszyklen aufzuzeigen

Einbindung in die kommunale Planung
FNP

  • Darstellungen von Anlagen, Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken oder der Anpassung an den Klimawandel dienen, insbesondere zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung (z.B. Nah-/ Fernwärme)
  • Planzeichen EE – Erneuerbare Energien
  • Nachverdichtung / Innenentwicklung / Konversion

B-Plan

  • Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 13 BauGB sowie § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB und § 9 Abs. 6 BauGB
Baustein: Regenerative Energieversorgung

Ziel: Klimaschutz durch Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei der Energiebereitstellung
Bei der konventionellen Energiegewinnung werden Treibhausgasmissionen freigesetzt. Eine Reduzierung dieser Emissionen wird durch Änderung des Energieträgers bestenfalls durch die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie an der Strom- und Wärmeproduktion erreicht. Ziel eines Städtebaulichen Energie und Klimaschutzkonzeptes ist, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen im Gemeindegebiet substanziell ausgeweitet wird.

Bestandsaufnahme und Potenzialermittlung

  • Erhebung der Anlagenstandorte der Energiegewinnung und -erzeugung
  • Bestandsaufnahme der vorhandenen Leitungs-/Netzbeziehungen
  • Dokumentation der Standorte von Windenergieanlagen und Windpotentialanalyse
  • Erhebung der Fließgeschwindigkeit von Gewässern als Potential für Wasserkraftnutzung
  • Ermittlung des Biomasseanbaupotentials auf landwirtschaftlichen Flächen
  • Kataster des Potenzials für Solarstrahlungsgewinne in der Fläche und auf dem Dach
  • Potenzial Freiflächenphotovoltaik auf Gewerbe- und Industriebrachen

Einbindung in die kommunale Planung
FNP

  • Darstellung von Anlagenstandorten (Planzeichen EE, KWK) (siehe auch: Flächenvorsorge für erneuerbare Energieanlagen)
  • Hinweis auf die Lage von Leitungen/Netzen
  • Darstellung neuer Standorte für EE-Anlagen
  • Darstellung von Standorten für Windenergieanlagen
  • Darstellung von Standorten für Wasserenergiegewinnung
  • Hinweis auf Orte für EE-Einspeisung in bestehende Anlagen / Netze

B-Plan

  • Anschluss- und Benutzungszwang für das Wärmenetz durch gemeindliche Satzung und nachrichtliche Übernahme nach § 9 Abs. 6 BauGB
  • Festsetzung von Flächen für EE-Anlagen (BHKW-Standorte etc.)
  • Festsetzung der Solaren Gebäudeorientierung (Abstand, Firstausrichtung)
Baustein: Umweltfreundliche Mobilität

Ziel: Klimaschutz durch Reduzierung der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen
Beim motorisierten Verkehr werden Emissionen freigesetzt, die den Klimawandel begünstigen. Durch eine Förderung des ÖPNV besteht die Chance, insbesondere in städtischen Siedlungszusammenhängen den Anteil des motorisierten Individualverkehrs deutlich zu reduzieren und damit erheblich zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aus dem Mobilitätssektor beizutragen. Ziel eines städtebaulichen Energie- und Klimaschutzkonzeptes ist es, die städtebaulichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in den Städten und Gemeinden eine umweltfreundliche Mobilität ausreichend Gestaltungsspielraum erhält.

Bestandsaufnahme und Potenzialermittlung

  • Analyse der Verkehrsinfrastruktur (u.a. ÖPNV-Netz und Haltestellen, Verknüpfung mit frequentierten Quartierseinrichtungen, Anbindungen an Einkaufs- und Freizeiteinrichtungen),
  • Analyse des Verkehrsaufkommens und des Energiebedarfs für Mobilität
  • Potenziale zur Veränderung von Verkehrsnutzungen in öffentlichen Verkehrsflächen, z.B. die Förderung des Radverkehrs
  • Ermittlung von Flächen für Carsharingangebote, Standorte für E-Mobilität
  • Möglichkeiten zur Stärkung bzw. Anpassung des ÖPNV-Verkehrs
  • Zusammenfassung der Potentiale hinsichtlich der Wirksamkeit für die quartiersbezogene CO2-Bilanz.

Einbindung in die kommunale Planung

FNP

  • Leitsatz der Nutzungsmischung (Stadt der kurzen Wege)
  • Vorrangige Siedlungsentwicklung entlang von ÖPNV-Linien
  • Leitsatz der Innenentwicklung vor Außenentwicklung

B-Plan

  • Festsetzung von Standorten für Carsharing Stellplätze
  • Festsetzung von minimierten Verkehrsflächen für den MIV
Baustein: Angenehmes Stadtklima

Ziel: Klimaanpassung zur Bewältigung von Hitzeperioden
Als eine Folge des Klimawandels wird das Ansteigen der Durchschnittstemperatur und der Anzahl der heißen Tage (> 30°C) sowie Tropischen Nächte (>20°C) angenommen. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Quartieren mit einer hohen städtebaulichen Dichte und geringem Freiraumanteil sind besonders stark von zukünftig länger anhaltenden Hitzeperioden betroffen. Aufgabe eines „Städtebaulichen Energie- und Klimaschutzkonzeptes“ ist die Anpassung der Siedlungsfläche, der Bau- und Freiraumstruktur an die Bewältigung lang anhaltender Hitzeperioden, so dass sich besonders betroffene Stadtquartiere nicht so stark erhitzen können und Personengruppen, die besonders empfindlich auf Hitzeperioden reagieren, geschützt werden.

Bestandsaufnahme und Potenzialermittlung

  • Lage von empfindlichen Nutzungen wie Kitas, Senioren-/Pflegeheimen, Krankenhäusern im Stadtgebiet
  • Prognosen zum kleinräumigen demografischen Wandel im Stadtgebiet (Kinderreiche, überalterte Stadtgebiete identifizieren)
  • Identifizierung der klimarelevanten Freiräume (Parks, Gärten, Wasserflächen)
  • Klimaanalyse - Erhebung von Kaltluft und Frischluftbahnen im Stadtgebiet unter Berücksichtigung von Topographie, Bebauung, Ermittlung von Hitzeinseln
  • Erhebung von Versiegelungsgrad und städtebauliche Dichten
  • Zusammenstellung von Flächen mit besonders negativen Rückstrahleffekten
  • Darstellung von Flächen mit hohen Verdunstungspotentialen

Einbindung in die kommunale Planung
FNP

  • Darstellung von stadtklimarelevanten privaten und öffentlichen Grünflächen (siehe auch: Grün- und Freiflächensicherung)
  • Darstellung von stadtklimarelevanten Wasserflächen

B-Plan

  • Festsetzung von klimarelevanten und klimawandelrobusten Pflanzungen von Gehölzen
  • Festsetzungen für die Regelung des Wasserabflusses nach § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB
  • Festsetzung von Retentionsbecken und Verdunstungsflächen
Baustein: Retentionsstarke Siedlungsstrukturen

Ziel: Klimaanpassung zur Bewältigung von Starkregenereignissen
Hochwasser und Überschwemmungen sind das Ergebnis von starken Niederschlagsereignissen. Als Folge des Klimawandels wird eine Häufung von Niederschlagereignissen mit besonders starkem Ausmaß erwartet. Um die anfallenden Wassermengen aufzufangen und den Wasserkreislauf zu stabilisieren, sind ausreichend Freiräume zu erhalten. Ziel eines „Städtebaulichen Energie- und Klimaschutzkonzeptes“ ist es, durchgrünte Bereiche insbesondere in der besiedelten Fläche zu sichern, um ausreichend Raum für Versickerung im Falle von Starkregenereignissen anbieten zu können.

Bestandsaufnahme und Potenzialermittlung

  • Lage von Wasserflächen, Retentionsbecken, Trockentälern, Überschwemmungsgebiet
  • Dokumentation des Kanalsystems (Abwasser / Regenwasser)
  • Erhebung der Retentionsfähigkeit des Bodens (besiedelter / unbesiedelter Bereich)
  • Ermittlung von Räumen mit besonderer Wassererosionsgefährdung

Einbindung in die kommunale Planung

FNP

  • Darstellung der Grün- und Freiflächen mit Aufgaben der Retention
  • Darstellung der retentionsfähigen Wasserflächen (Rückhaltebecken)
  • Nachrichtliche Übernahme von Hochwassergebieten (siehe auch: Keine Bebauung in hochwasser- und erosionsgefährdeten Bereichen)
  • Hinweis auf überschwemmungsgefährdete Trockentäler

B-Plan

  • Festsetzung von Freiflächen mit Aufgaben der Retention
  • Festsetzung von Regenwasserrückhaltebecken
  • Festsetzung von Retentionsflächen auf privaten Grundstücken und im öffentlichen Raum (Mulden-Rigolen-Systeme)